DRK Rettungsassistenten zu Gast im Berliner Bundesgesundheitsministerium
Berlin/Georgsmarienhütte. Der Einladung von Daniel Bahr war man gerne nachgekommen, um den Sachstand der Novellierung des sogenannten Notfallsanitätergesetzes zu diskutieren.
Zur Erinnerung: Im vergangenen Oktober hatte Daniel Bahr den DRK Rettungsdienst am HARDERBERG besucht um sich an der Basis fundiert über die Arbeitsweise einer modernen Rettungswache zu informieren. Bei dem Gegenbesuch in Berlin diskutierten jetzt die 8 Rettungsassistentinnen und Assistenten um DRK Geschäftsführerin Elisabeth Wölfer den aktuellen Stand der Gesetzesnovelle. Herr Bahr wurde fachlich von den für dies Spezialgebiet zuständigen Referenten unterstützt.
Erklärtes Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist es, das Gesetz gleichzeitig mit einer neuen Lehr – und Prüfungsordnung zum 01.01.2014 zu erlassen. Sorgen bereitet dem Wachleiterteam Stefan Kirsch und Manfred Koch dennoch die Ausgestaltung von Überleitungsregelungen für gestandene Rettungsassistenten, die diesen anspruchsvollen Beruf bereits seit 20 oder mehr Jahren erfolgreich ausüben. Wird berufsbegleitend auf die inhaltlich anspruchsvollere Ausbildung geschult, kann der zusätzlich Schulungsaufwand im Rahmen der bisherigen regulären, jährlich 30 Fortbildungsstunden umfassenden Basisfortbildungen vermittelt werden, oder sind sogar mehrmonatige Freistellungen zur Erlangung der neuen Qualifikation notwendig?
Auch klärt das Gesetz nicht die beruflichen Perspektiven der bisherigen Rettungssanitäter. Diese werden aufgrund einer deutlich kürzeren Ausbildung gegenüber den Assistenten nur für qualifizierte Krankentransportfahrten oder als 2. Mann neben einem Assistenten eingesetzt.
Den positiven Aspekt der enormen Aufwertung des Berufsstandes sehen alle Beteiligte. Da vermehrt auch Kompetenzen der Notärzte übertragen werden, ist Rechtssicherheit gleichermaßen gefordert wie eine umsetzbare und ab prüfbare Lehrverordnung.